Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Grundstücksteilung
Zuständigkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Leitung: Herr Günnewich
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Der Begriff bezieht sich nicht, wie vielfach angenommen, auf die Festlegung einer neuen Grenze im Gelände. Vielmehr definiert das Baugesetzbuch die Teilung als "Abschreibung eines Flurstücks oder Flurstücksteils von einem Grundbuchblatt".

Hierzu verlangt das Grundbuchamt des Amtsgerichtes, im Falle von bebauten Grundstücken, eine Teilungsgenehmigung von der Gemeinde. Auf Antrag wird geprüft, ob durch die Teilung bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Missstände entstehen und wie sich diese möglicherweise beseitigen lassen.

Ist die Teilung letztendlich zulässig, wird sie mit gleichzeitigem Erlass eines Gebührenbescheides genehmigt.




[+ Rechtsgrundlagen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Bearbeitungsdauer

[+ Kosten