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Aufgabe:
Gewerbesteuer
Zuständigkeit
Fachgebiet Finanzen
Finanzen & Zentrale Dienste, Fachgebiet: Finanzen
Leitung: Frau Binder

 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Binder
Fachgebietsleitung
Fachgebiet: Finanzen
Am Markt 1
D-32676 Lügde
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+49 5281 7708 131
Fax
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05281 98998 22
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Raum 1. Obergeschoss
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Herr Schrader
Fachgebiet: Finanzen
Erbbauzinsen, Finanzbuchhaltung, Grundbesitzabgaben, Pachtverträge, Wasser-/ Abwassergebühren
Am Markt 1
DE-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 135
Fax
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05281/98998 24
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Allgemeines

Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Stadt Lügde ist berechtigt, die Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.

Beschreibung

Gewerbesteuererklärung
Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von 24.500 Euro überstiegen hat, müssen beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben, des weiteren Kapitalgesellschaften sowie Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 5.000 Euro überstiegen hat.

Berechnung und Erhebung der Gewerbesteuer
Das Finanzamt errechnet den zur Heranziehung zur Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der so ermittelte Gewinn wird (abgerundet auf 100) mit der Steuermesszahl (aktuell: 3,5 %) multipliziert; das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt übermittelt der Gemeinde den entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid. An diese Festsetzung ist die Stadt Lügde gebunden.

Die Gewerbesteuer wird anschließend von der Stadt Lügde durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Dafür wird der Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz multipliziert. Die Gewerbesteuer wird an die Stadt Lügde entrichtet.

Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Lügde beschlossen.
Vorauszahlungstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.