Kategorie:
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Aufgabe:
Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Zuständigkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Leitung: Herr Günnewich
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
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Telefon Zentrale Rufnummer
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+49 5281 7708 0
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Die Errichtung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen nach § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bedürfen keiner Baugenehmigung.

Eine Auflistung der genehmigungsfreien Vorhaben ist § 62 BauO NRW 2018 zu entnehmen.

Die Gemeinde kann bestimmten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 62 (BauO NRW 2018) zustimmen.

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lässt die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).




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