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Aufgabe:
Gebäudeenergiegesetz - GEG
Zuständigkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Leitung: Herr Günnewich
Am Markt 1
D-32676 Lügde
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Telefon Zentrale Rufnummer
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+49 5281 7708 0
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Am 1. November 2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind das Energieeinsparungs-Gesetz und die –Verordnung (EnG/EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Gebäude außer Kraft getreten. 

Die einschlägigen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes sind ab dem 01. November 2020 auf neue Bauvorhaben anzuwenden. Maßgebend ist das Datum der Antragstellung. Die Allgemeinen Übergangsvorschriften (§ 111 GEG) sind zu beachten.

Das Gesetz über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparens für Gebäude (GEG-Umsetzungsgesetz – GEG-UG NRW) vom 23. Juni 2021 ist am 30.06.2021 erschienen. Gleichzeitig wird das Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.




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