Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Gartenbewässerung
Zuständigkeit
Fachgebiet Finanzen
Finanzen & Zentrale Dienste, Fachgebiet: Finanzen
Leitung: Frau Binder

 
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Binder
Fachgebietsleitung
Fachgebiet: Finanzen
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 131
Fax
 : 
05281 98998 22
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
106
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Herr Schrader
Fachgebiet: Finanzen
Erbbauzinsen, Finanzbuchhaltung, Grundbesitzabgaben, Pachtverträge, Wasser-/ Abwassergebühren
Am Markt 1
DE-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 135
Fax
 : 
05281/98998 24
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
108
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Allgemeines

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden (weil sie z.B. der Bewässerung des eigenen Gartens diesen), können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden.
Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht.
Die nachfolgenden Inhalte vermitteln die wesentlichen Informationen dazu (siehe Verfahrensablauf und Kosten).

Wir haben die relevanten Informationen auch in diesem Informationsblatt für Sie zusammengefasst:

  1. Datum: 05.12.2022 Informationsblatt für private Wasserzähler



[+ Verfahrensablauf

[+ Kosten