Denkmalförderprogramm

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Förderrichtlinie für die Denkmalpflege. Ziel ist es, den Erhalt von Denkmälern einfacher, transparenter und digitaler zu unterstützen. Die Stadt Lügde informiert ihre Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Neuerungen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmälern, etwa Instandsetzungen, Restaurierungen oder Sicherungsarbeiten. Antragsberechtigt sind private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen sowie Gemeinden.

Private Antragstellende können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen, denkmalbedingten Kosten erhalten, Kirchen und Kommunen bis zu 30 Prozent. Die Antragstellung erfolgt ab 2026 ausschließlich digital über das Landesportal. https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/. Bewilligte Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt.

Den Leitfaden für die Denkmalförderung erhalten Sie hier.

Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lügde wird daher empfohlen.