Stadt- und Dorfentwicklung

Städtebauförderung

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf zwei zentralen Maßnahmen: Zum einen wird die Sporthalle am Ramberg umfassend energetisch und barrierefrei saniert. Die Bauarbeiten beginnen im Januar 2026, die Fertigstellung ist noch im selben Jahr geplant. Zum anderen wird die Wallanlage rund um den historischen Stadtkern aufgewertet, um die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Wirkung zu verbessern.

Ein wichtiges Anliegen ist zudem die aktive Einbindung der Bewohnerschaft. Dafür stehen drei Förderinstrumente zur Verfügung:

  • Verfügungsfonds Aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft
  • Verfügungsfonds Stärkung Zentrum
  • Fassaden- und Hofflächenprogramm

Mit diesen Bausteinen möchten wir gemeinsam die Zukunft unserer Stadt gestalten und positive Impulse für Wohnen, Arbeiten und Freizeit setzen.

Fassaden- und Hofflächenprogramm

Fördergegenstände

  • Verbesserung von Gebäudefassaden, einschließlich des Austausches von Schaufensteranlagen, sonstigen Fenstern und Türen sowie notwendiger vorbereitender Maßnahmen und zwingend erforderlicher fachlicher Planung, Beratung und Betreuung
  • Begrünungsmaßnahmen an Gebäudefassaden
  • Erneuerung von sichtbaren Dachflächen inkl. stadtökologisch sinnvoller Begrünung - auch zur Rückhaltung von Regenwasser
  • Errichtung und Unterhaltung der ortstypischen Bruchsteinmauern
  • Schaffung von privaten Grün- und Gartenflächen durch Entsiegelung befestigter Flächen auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z.B. Garagen, Schuppen und Mauern

Förderausschluss

  • Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen oder abgeschlossen sind (außer Planungsbeauftragungen)
  • parallele Förderung durch andere Programme
  • doppelte Förderung für bereits mit Städtebaufördermitteln instandgesetzte Objekte
  • Verstöße gegen Planungs-, Bauordnungs- oder Denkmalschutzauflagen
  • einfache Reparaturen, Markisen, Carports ohne Nutzwertverbesserung, Wintergärten, Geräte oder aufwendige Dekorationen
  • Neubaumaßnahmen wie Erstherstellung oder Umgestaltung von unversiegelten Flächen
  • eigentümerverursachte Instandsetzungen
  • Eigenleistungen, außer nachgewiesene Sachkosten

Art, Form und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung gewährt.

Der öffentliche Zuschuss beträgt jeweils 50 % der förderfähigen Kosten für die in Ziffer 3 genannten Maßnahmen und ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden;
  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern;
  • 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Bruchsteinmauern;
  • 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen;

Eine Förderung über den Höchstbetrag hinaus ist bei besonderem städtischem Interesse möglich, jedoch max. 30.000 € Gesamtförderung pro Grundstück, mit anteiliger Kürzung der Einzelförderungen.

Richtlinien/Vergabe

Die Stadt Lügde entscheidet über die gestellten Anträge.

Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft

Fördergegenstände

  • Stadtfeste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, Image-kampagnen, Kunstausstellungen oder sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivierung des Stadtumbaugebietes beitragen

Art, Form und Höhe der Förderung

  • Förderrechtliche Budgetbegrenzung: max. 10,00 € pro Einwohner jährlich
  • Mindestförderung: 250 €; Maximalförderung: 3.000 € pro Maßnahme, Ausnahmen möglich

Förderausschluss

  • vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden können (Vermeidung von Doppelförderungen)
  • Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen
  • Maßnahmen, die zu den rechtmäßigen Pflichtaufgaben der Stadt Lügde gehören
  • Personalkosten des Antragstellers

Richtlinien / Vergabegremium

Über die eingehenden Anträge entscheidet ein Vergabegremium, das gemeinschaftlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Stadtmarketing besetzt ist.

Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verfügungsfonds zur Stärkung des Zentrums

Fördergegenstände

Investitionsvorbereitende und nicht-investive Maßnahmen:

  • Analysen, Konzepte, Befragungen, Wettbewerbe, Gestaltungsleitfäden zur Kernstadtbelebung

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum:

  • Punktuelle Platz- und Straßenumgestaltung, Beleuchtungselemente, Beschilderung, Begrünung, Stadtmobiliar, Kunstobjekte und ähnliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Kernstadt

Art, Form und Höhe der Förderung

  • Finanzierung je zur Hälfte durch Städtebaufördermittel und private/zusätzliche städtische Mittel
  • Mindestzuschuss 250 €; maximal 10.000 € pro Maßnahme, Ausnahmen sind möglich

Förderausschluss

  • vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden können (Vermeidung von Doppelförderungen)
  • Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen
  • Personalkosten des Antragstellers

Richtlinien/Vergabegremium

Über die eingehenden Anträge entscheidet ein Vergabegremium, das gemeinschaftlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Stadtmarketing besetzt ist.

Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie daserforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

LEADER-Region Südostlippe e.V.

LEADER ist die Abkürzung für „Liasons entre actions de développement de l`économie rurale“, übersetzt: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

Die Städte Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg haben sich zur Leader-Region „Lippischer Südosten“ zusammengeschlossen und eine Förderzusage zur Entwicklung des ländlichen Raumes für die Region erhalten.

LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, durch das Aktionen und Prozesse im ländlichen Raum gefördert und bezuschusst werden. Lokal werden Entwicklungskonzepte erarbeitet, um die ländlichen Regionen bei einer eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.
Die Bürger vor Ort haben in diesen Prozessen die Möglichkeit sich aktiv zu beteiligen. Die Projekte sollen vorrangig das Ziel verfolgen, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensqualität, sowie die Umstrukturierung und Entwicklung vor Ort zu fördern.

Nun haben auch die Bürgerinnen und Bürger aus der LEADER-Region Lippischer Südosten (Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg) die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen. Die aktuelle LEADER-Förderphase läuft von 2023 bis 2027, die Umsetzung von Projekten darf bis max. Mitte 2029 gehen. Projektträger können beispielsweise Kommunen, Stiftungen, Vereine etc. sein. Die Förderquote beträgt in der aktuellen Förderphase 70 % (mit einigen Ausnahmen). Die Höchstfördersumme beträgt 250.000 Euro. LEADER funktioniert nach dem Rückerstattungsprinzip, Auszahlungen sind aber mehrmals jährlich möglich. Der Eigenanteil für die LEADER-Förderung kann durch eine Kofinanzierung eingebracht werden. Außerdem gibt es – je nach Vorhaben – eine Zweckbindungsfrist, in der das Projekt aufrechterhalten werden muss. Wichtig ist zudem, dass sich das Projekt noch nicht in der Umsetzung befinden darf. Die Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt.

Ist meine Idee für das LEADER-Förderprogramm geeignet? Welche Unterlagen muss ich für eine Förderung einreichen? Wie läuft der Prozess der Beantragung ab? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen das LEADER-Regionalmanagement. Die Regionalmanagerinnen Saskia Jäger und Benita Henning sind unter info@lippischersuedosten.de oder 05282 601 301 zu erreichen. Gerne schauen Sie sich Ihre Idee auch vor Ort an.

Website: https://lippischersuedosten.de/


Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren

Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW ermöglicht mit dem Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ neue Chancen für die leerstehenden Ladenlokale in der Innenstadt von Lügde. Ziel ist es, in der Innenstadt neue und möglichst langfristige Nutzungen, Angebotsstrukturen zu etablieren. Die Innenstadt soll damit als Ort des Wohnens, Handels und der Freizeitgestaltung neu belebt werden. Hierzu stehen der Stadt Lügde Fördermittel bereit.

GründerInnen, Startup-Unternehmen, Expansionen usw., die Ihren Traum eines eigenen Gewerbes umsetzen wollen, können damit Unterstützung in Form einer Mietreduktion in Anspruch nehmen. Dabei mietet die Stadt Lügde die Ladenlokale für max. 2 Jahre mit einem Mietzins von 70% (Altmiete) an und vermietet diese mit einer reduzierten Miete von 30% weiter. Zudem besteht unter Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Umbaupauschale bis max. 7.500 € für die Herrichtung der neuen Nutzung des Ladenlokals zu erhalten. Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.


Was wird gefördert?

  • Vermietung eines Ladenlokals an die Stadt Lügde und Weitervermietung an eine/n GründerIn für maximal zwei Jahre
  • Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen mit bis zu 300 qm zu max. 70% der „alten“ Kaltmiete
  • Weitervermietung mit einer Miete von mind. 30% der „alten“ Kaltmiete
  • Unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Ausgaben für Umbau/ Herrichtung zur Anpassung der entsprechenden Nutzungen bei Vermietung (max. 7.500 € Zuschuss pro Objekt) 

Welche Voraussetzungen bestehen?

Das leerstehende Ladenlokal muss im Konzentrationsbereich der Innenstadt liegen. Die förderfähige Mietfläche ist auf 300qm begrenzt.

Wie lange wird gefördert?

Die Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals ist auf max. 2 Jahre begrenzt (Förderung befristet bis 31.12.2027).

Was kann mit der Umbaupauschale gefördert werden?

Kostengruppe 300 und 400 DIN 276

Beispiele
• Eingang & Fassade – u. A. Außenwandbekleidung, barrierefreie Zugänge, Schaufenster
• Gebäudetechnik – u. A. Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroinstallationen
• Innenraum – u. A. Fußbodenbeläge, Oberflächengestaltung, Raumaufteilung

Wie bewerbe ich mich auf die Förderung?

Füllen die hierzu das entsprechende Bewerbungsformular aus und senden Sie es an k.lange@luegde.de oder c.nasse@luegde.de

Möchten Sie Ihre Immobilie im Rahmen des Verfügungsfonds vermieten, dann melden Sie sich gerne.

Welche Nutzungen sind Förderfähig?

• Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups
• Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
• Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen/regionalen Vermarktung
• Angebot von Lieferservices/Verteilstationen
• Showrooms des Handels
• kulturwirtschaftliche Nutzungen (bspw. Kunst oder Musik)
• bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen, Co-Working etc.)
• Bildungsangebote und Kinderbetreuung
• Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Fahrradabstellflächen, E-Ladestationen)

Wo kann ich weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes NRW erhalten?

Nordrhein-Westfalen-Initiative “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ | MHKBD.NRW

Gefördert durch:


Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept bildet die städtebauliche Leitlinie für die planerische Steuerung der Einzelhandelsnutzungen unter Berücksichtigung nachstehender Kriterien:

  • Räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches in der Lügder Innenstadt sowie ggf. weiterer Neben- und Nahversorgungsbereiche sowie Sonderstandorte, an denen sich großflächige Verkaufseinheiten mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten konzentrieren sollen.
  • Grundsätze zur zukünftigen Entwicklung der Lügder Einzelhandels- und Zentrenstruktur. Dabei werden insbesondere räumliche und sortimentsspezifische Aussagen getroffen.
  • Lügder Sortimentsliste

Mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes war das Dortmunder Stadtplanungsbüro Junker + Kruse beauftragt worden, welches bereits bei dem städtebaulichen Entwicklungskonzept „Lügde 2015“ den Baustein „Einzelhandelsstandort Historischer Stadtkern“ begleitet hatte und sich somit in der Lügder Einzelhandelslandschaft bereits gut auskannte. So konnten Synergien erfolgreich für die Erarbeitung des Konzeptes genutzt werden.

Der auf Grundlage einer umfangreichen Bestandserhebung und –analyse der Einzelhandelssituation in Lügde erarbeitete Entwurf des Einzelhandelskonzeptes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 16. März 2015 vorgestellt. Dabei wurde der Beschluss gefasst, den vorgelegten Entwurf als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Nachbarkommunen und der sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu verwenden.

So wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2015 in einer öffentlichen Veranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie im Rahmen eines Arbeitskreises mit den Vertretern der Nachbarkommunen und sonstigen Behörden diskutiert. Die Überarbeitung durch das Planungsbüro Junker + Kruse erfolgte zur Jahreswende 2015/16.

Die finale Version des Konzeptes wurde sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 6. Juni 2016 als auch in der Sitzung des Rates der Stadt Lügde am 4 Juli 2016 ausführlich vorgestellt. Der Rat der Stadt Lügde hat das Einzelhandelskonzept in dieser Sitzung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit besitzt es fortan verwaltungsinterne Bindungswirkung bei der Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen sowie bei der Bauleitplanung.

Struktur- und Dorfentwicklung

Das Land stellt Fördermittel für Maßnahmen zur Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum bereit. Ziel der Unterstützung ist es, die ländlichen Regionen als lebenswerte, arbeitsfähige, erholsame und naturnahe Gebiete zu erhalten und weiter auszubauen. Es werden Dörfer und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern im ländlichen Raum unterstützt. Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität in diesen Gebieten zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie zusätzlichen Landesmitteln werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität der ländlichen Regionen unterstützt.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der Ortskerne, die als Wohnorte, Treffpunkte und identitätsstiftende Zentren eine zentrale Rolle spielen. Auch Projekte zur Förderung des ländlichen Fremdenverkehrs tragen zur zukunftsfähigen Entwicklung bei. Die Förderung kommt sowohl der jungen als auch der älteren Generation zugute und stärkt den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den ländlichen Regionen.

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrädern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Borbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleitungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer- und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderungen von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtung
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Anträge stellen können

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
  • natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a) genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts

Förderanträge können ab dem 01. Januar 2026 bis zum 15. März 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Förderplattform finden Sie unter

https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login 

Für detaillierte Auskünfte und Fragen zu Förderanträgen steht Ihnen das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums.

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-33/integrierte-laendliche-entwicklung-1 

Denkmalpauschale

Ab dem Jahr 2026 erhalten die Gemeinden in NRW, und somit auch die Stadt Lügde, zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500,00 € zugewiesen. Dadurch soll das Antrags- und das damit verbundene Bewilligungsverfahren im Sinne des Bürokratieabbaus entfallen. Hier gelangen Sie zum Antrag.

Den Leitfaden für die Denkmalförderung des Landes NRW ab 2026 erhalten Sie hier.

Weiterhin können Sie hier Ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen.

Denkmalförderprogramm

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Förderrichtlinie für die Denkmalpflege. Ziel ist es, den Erhalt von Denkmälern einfacher, transparenter und digitaler zu unterstützen. Die Stadt Lügde informiert ihre Bürgerinnen und Bürger über die wichtigsten Neuerungen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmälern, etwa Instandsetzungen, Restaurierungen oder Sicherungsarbeiten. Antragsberechtigt sind private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen sowie Gemeinden.

Private Antragstellende können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen, denkmalbedingten Kosten erhalten, Kirchen und Kommunen bis zu 30 Prozent. Die Antragstellung erfolgt ab 2026 ausschließlich digital über das Landesportal. https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/. Bewilligte Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt.

Den Leitfaden für die Denkmalförderung erhalten Sie hier.

Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lügde wird daher empfohlen.