Europawahl 2024
Für die Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 das Alter der Wahlberechtigten von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage: §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG
Weitere Informationen wie Termine und Fristen finden Sie hier: Die Bundeswahlleiterin
Für die anstehende Wahl sucht das Wahlamt engagierte WahlhelferInnen, die sich ehrenamtlich beteiligen möchten. Hier erfahren Sie mehr.
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