Kategorie:
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Aufgabe:
Fischereischein beantragen
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
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Telefon Zentrale Rufnummer
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+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau König
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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Fax
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05281 98998 35
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Raum Erdgeschoss
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010
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Frau Piel
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro, Wohngeld
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 333
Fax
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05281 98998 36
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Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 12 Jahre
  • ständiger Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen
  • eine in NRW anerkannte und bestandene Fischerprüfung

Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben einem Fischereischein auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis und Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen.

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein bereits erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein im Bürgerbüro beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig sowohl im Bürgerbüro als auch online über die BundID mittels eID-Login und unter Nutzung des entsprechenden Online-Dienstes beantragen.

Die Beantragung über den Onlinedienst ist kostengünstiger.

Online Service




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