Kategorie:
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Aufgabe:
Fischereischein beantragen
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
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Telefon Zentrale Rufnummer
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+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau König
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 1
D-32676 Lügde
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Fax
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05281 98998 35
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Frau Piel
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro, Wohngeld
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 333
Fax
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05281 98998 36
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Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.

Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe

Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.


Wichtig:

Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist,

Für schwerbehinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich, jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Schwerbehindertenausweis ist hier alleine nicht ausreichend. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist. Der Fischereischein für behinderte Menschen kann sowohl für 1 Jahr als auch für 5 Jahre ausgestellt werden,

Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits eine Prüfung abgelegt werden, ab dem 16. Lebensjahr muss die Fischereiprüfung nachgewiesen werden,

Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende eines Jahres gültig, nach bestandener Fischereiprüfung kann der Fischereischein auch für 5 Jahre ausgestellt werden.




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