Kategorie:
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Aufgabe:
Erteilung einer Steuerbescheinigung für Baudenkmäler
Zuständigkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Leitung: Herr Günnewich
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Milutinovic
Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 234
Fax
 : 
05281 98998 63
E-Mail
 : 
Raum 2. Obergeschoss
 : 
212
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Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für selbstgenutzte Baudenkmäler. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinig  gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Bescheinigungen für Maßnahmen, die Kosten von mehr als 5.000,- € verursachen, sind gebührenpflichtig.




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