Die stellvertretenden Bürgermeister
Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation (§ 67 Absatz 1, Satz 2 Gemeindeordnung NRW). Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister nicht bei der Leitung der Verwaltung.