Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Vaterschaftsanerkennung
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Blome
Stabstelle Zukunftsfragen
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 351
Fax
 : 
05281 98998 33
E-Mail
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Raum Erdgeschoss
 : 
008
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Herr Hahn
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung, Standesamt
Standesbeamter / DV-Koordinator
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 331
Fax
 : 
05281 98998 34
E-Mail
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Raum Erdgeschoss
 : 
011
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Frau Maximov
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Soziales
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 342
Fax
 : 
05281 98998 51
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
008
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Frau Piel
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro, Wohngeld
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 333
Fax
 : 
05281 98998 36
E-Mail
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Raum Erdgeschoss
 : 
010
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Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist.

Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.

Für eine Vaterschaftsanerkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin.





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