Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Ehefähigkeitszeugnis
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
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Telefon Zentrale Rufnummer
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+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Hahn
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung, Standesamt
Standesbeamter / DV-Koordinator
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 331
Fax
 : 
05281 98998 34
E-Mail
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Raum Erdgeschoss
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011
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Frau Blome
Stabstelle Zukunftsfragen
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 351
Fax
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05281 98998 33
E-Mail
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Raum Erdgeschoss
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008
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Frau Maximov
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Soziales
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 342
Fax
 : 
05281 98998 51
E-Mail
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Raum Erdgeschoss
 : 
008
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Für eine Eheschließung im Ausland verlangen manche Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigen Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheschließenden Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 

Es wird empfohlen sich rechtzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu erkundigen. Auskünfte erteilen vor allem die deutschen Konsulate im jeweiligen Land und die Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.




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