Bürgermeister

Bürgermeister & Stellvertreter

Bürgermeister


Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

(2) Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 132 ergehen, unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

(3) Dem Bürgermeister obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind.

(4) Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.

[Quelle: § 62 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de]


Politik

Stellvertretende Bürgermeister:in

Die/der stellvertretende Bürgermeister:in vertritt den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation (§ 67 Absatz 1, Satz 2 Gemeindeordnung NRW). Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister nicht bei der Leitung der Verwaltung.

1. Stellvertretende Bürgermeisterin

2. Stellvertretender Bürgermeister

Verwaltung

Vertretung im Amt

Stellvertretender Leiter der Verwaltung sind in Lügde die allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die allgemeine Vertreter des Bürgermeisters wird vom Rat bestellt (§ 68 Absatz 1, Satz 4 Gemeindeordnung NRW).

1. Allgemeiner Vertreter

2. Allgemeiner Vertreter

10.01.2020