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Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften |
Zuständigkeit |
Fachbereich Ordnung & Soziales Leitung: Herr Gehle Am Markt 1 D-32676 Lügde
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E-Mail Zentrale E-Mail |
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Telefon Zentrale Rufnummer |
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+49 5281 7708 0 |
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Herr Hahn Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung, Standesamt Standesbeamter / DV-Koordinator Am Markt 1 D-32676 Lügde
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Telefon |
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+49 5281 7708 331 |
Fax |
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05281 98998 34 |
E-Mail |
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Raum Erdgeschoss |
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011 |
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Frau König Bürgerbüro Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro Bürgerbüro Am Markt 1 D-32676 Lügde
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Telefon |
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+49 5281 7708 332 |
Fax |
: |
05281 98998 35 |
E-Mail |
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Raum Erdgeschoss |
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010 |
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Frau Maximov Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Soziales Am Markt 1 D-32676 Lügde
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Telefon |
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+49 5281 7708 342 |
Fax |
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05281 98998 51 |
E-Mail |
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Raum Erdgeschoss |
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008 |
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Frau Blome Stabstelle Zukunftsfragen Am Markt 1 D-32676 Lügde
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Telefon |
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+49 5281 7708 351 |
Fax |
: |
05281 98998 33 |
E-Mail |
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Raum Erdgeschoss |
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008 |
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Beglaubigung von Dokumenten
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Hinweis für Standesamtliche Urkunden: Eine einfach Beglaubigung ist nicht zu verwechseln mit einer Ablichtung aus dem Personenstandsregister!
Beglaubigung von Unterschriften
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
Die Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
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