Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Bauleitplanung/Bebauungspläne/Satzungen
Zuständigkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Leitung: Herr Günnewich
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
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Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Günnewich
Fachbereichsleitung, 2. Allgemeiner Vertreter
Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Fachbereichsleiter
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 211
Fax
 : 
05281 98998 61
E-Mail
 : 
Raum 2. Obergeschoss
 : 
211
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Ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) schaffen Baurecht, indem diese für Teile des Gemeindegebietes die Art und das Maß der dort zulässigen baulichen Nutzung verbindlich festsetzen. Sie besteht in aller Regel aus einer Planzeichnung und zugehörigen textlichen Festsetzungen.

Die Stadt Lügde hat im gesamten Gemeindegebiet eine Vielzahl an Bebauungsplänen und Satzungen nach dem BauGB aufgestellt. Die Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne und weiterer gültiger Satzungen nach dem BauGB sind im Geoportal des Kreises Lippe in einer Übersichtskarte farbig dargestellt. Diese interaktive Übersichtskarte, sowie die planerischen und textlichen Festsetzungen der einzelnen Bebauungspläne und Satzungen nach dem BauGB sind im Geoportal des Kreises Lippe online zu finden.

Die Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung nach dem BauGB. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 BauGB beurteilt.

Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen

Grundlage für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses sieht ein mehrstufiges Aufstellungsverfahren vor, innerhalb dessen eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist.




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