Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen fördert das Land gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum. Für Veranstaltungen mit mindestens 500 Euro förderfähigen Ausgaben wird ein Festbetrag von 500 Euro gewährt. Die Antragstellung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung online über Kultur.Web. Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kultur-schecks-nordrhein-westfalen