Saubere Stadt – Grünpflege bleibt gemeinsame Aufgabe von Stadt und Bürgern

Hinweis zu den Anliegerpflichten bei der Straßenreinigung 

Die wechselhafte Witterung in den vergangenen Wochen mit häufigen Niederschlägen und milden Temperaturen hat in diesem Frühjahr und Frühsommer zu einem verstärkten Wachstum von Grünflächen und Wildkräutern geführt. Besonders auf Gehwegen, in Parkbuchten und entlang von Straßenrändern stellt der zunehmende Bewuchs eine Herausforderung dar. Der Baubetriebshof der Stadt Lügde und das beauftragte Dienstleistungsunternehmen Grünwert OWL leisten im gesamten Stadtgebiet umfangreiche Arbeiten zur Pflege und Sauberkeit öffentlicher Flächen, stoßen jedoch aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Die Stadt Lügde weist daher auf die bestehenden Pflichten der Grundstückseigentümer hin und appelliert gleichzeitig an das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv an einem gepflegten Stad- und Ortsbild zu beteiligen.

„Ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild unserer Stadt trägt wesentlich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Attraktivität für Gäste bei. Gepflegte Straßen, Plätze und Grünanlagen sind dabei von großer Bedeutung. Gerade in Zeiten mit starkem Pflanzenwachstum sind wir auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Viele Vereine, Nachbarschaften und engagierte Einzelpersonen leisten bereits heute einen wertvollen Beitrag, für den wir sehr dankbar sind“, sagt Bürgermeister Torben Blome.

Gleichzeitig stellt die Stadtverwaltung fest, dass die Pflege von Gehwegen und angrenzenden Flächen nicht überall in dem erforderlichen Umfang erfolgt. Teilweise sind altersbedingte Einschränkungen die Ursache, teilweise werden die bestehenden Verpflichtungen jedoch auch vernachlässigt.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lügde sind die Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzungsberechtigten von bebauten und unbebauten Grundstücken eindeutig geregelt. „Grundsätzlich obliegt den Anliegern die Reinigung der Gehwege sowie der angrenzenden Parkbuchten und Parkstreifen. Darüber hinaus müssen die Fahrbahnen der Straßen gereinigt werden, sofern diese nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind. Zur Reinigungspflicht gehört nicht nur die Beseitigung von Verschmutzungen, sondern auch das Entfernen von Laub, Unkraut und sonstigem Bewuchs – beispielsweise an Pollern, Straßenlaternen und Verkehrszeichen“, erläutert Christine Röder aus dem Bereich Ordnung & Soziales.

Die aktuelle Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Lügde unter www.luegde.de abrufbar.

Die Stadtverwaltung Lügde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Baubetriebshofes dazu beizutragen, das Stadtgebiet sauber und attraktiv zu halten. „Insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind bei der Erfüllung dieser Aufgaben oftmals auf Unterstützung angewiesen. Dieser Bedarf wird angesichts des demografischen Wandels künftig weiter zunehmen. Daher freuen wir uns über jede Form nachbarschaftlicher Hilfe und jedes persönliche Engagement für unsere Stadt. Gemeinsam können wir dazu beitragen, Lügde noch lebenswerter zu gestalten“, so Bürgermeister Torben Blome abschließend.

Bilddatei: Eine liebevolle und individuelle Gestaltung wertet das Ortsbild deutlich auf. Hier ein Positivbeispiel aus der historischen Altstadt im Bereich der Hinteren Straße.

10.06.2026