Fassaden- und Hofflächenprogramm
Das Programm unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Aufwertung von Ihren Gebäuden und Freiflächen im definierten Stadtumbaugebiet.
Fördergegenstände
- Verbesserung von Gebäudefassaden, einschließlich des Austausches von Schaufensteranlagen, sonstigen Fenstern und Türen sowie notwendiger vorbereitender Maßnahmen und zwingend erforderlicher fachlicher Planung, Beratung und Betreuung
- Begrünungsmaßnahmen an Gebäudefassaden
- Erneuerung von sichtbaren Dachflächen inkl. stadtökologisch sinnvoller Begrünung - auch zur Rückhaltung von Regenwasser
- Errichtung und Unterhaltung der ortstypischen Bruchsteinmauern
- Schaffung von privaten Grün- und Gartenflächen durch Entsiegelung befestigter Flächen auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z.B. Garagen, Schuppen und Mauern
Förderausschluss
- Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen oder abgeschlossen sind (außer Planungsbeauftragungen)
- parallele Förderung durch andere Programme
- doppelte Förderung für bereits mit Städtebaufördermitteln instandgesetzte Objekte
- Verstöße gegen Planungs-, Bauordnungs- oder Denkmalschutzauflagen
- einfache Reparaturen, Markisen, Carports ohne Nutzwertverbesserung, Wintergärten, Geräte oder aufwendige Dekorationen
- Neubaumaßnahmen wie Erstherstellung oder Umgestaltung von unversiegelten Flächen
- eigentümerverursachte Instandsetzungen
- Eigenleistungen, außer nachgewiesene Sachkosten
Art, Form und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung gewährt.
Der öffentliche Zuschuss beträgt jeweils 50 % der förderfähigen Kosten für die in Ziffer 3 genannten Maßnahmen und ist begrenzt auf
- 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden;
- 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern;
- 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Bruchsteinmauern;
- 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen;
Eine Förderung über den Höchstbetrag hinaus ist bei besonderem städtischem Interesse möglich, jedoch max. 30.000 € Gesamtförderung pro Grundstück, mit anteiliger Kürzung der Einzelförderungen.
Richtlinien/Vergabe
Die Stadt Lügde entscheidet über die gestellten Anträge.
Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.