Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft
Dieser Fonds unterstützt Projekte, die das Miteinander stärken und die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Stadtteil fördern.
Fördergegenstände
- Stadtfeste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, Image-kampagnen, Kunstausstellungen oder sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivierung des Stadtumbaugebietes beitragen
Art, Form und Höhe der Förderung
- Förderrechtliche Budgetbegrenzung: max. 10,00 € pro Einwohner jährlich
- Mindestförderung: 250 €; Maximalförderung: 3.000 € pro Maßnahme, Ausnahmen möglich
Förderausschluss
- vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden können (Vermeidung von Doppelförderungen)
- Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen
- Maßnahmen, die zu den rechtmäßigen Pflichtaufgaben der Stadt Lügde gehören
- Personalkosten des Antragstellers
Richtlinien / Vergabegremium
Über die eingehenden Anträge entscheidet ein Vergabegremium, das gemeinschaftlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Stadtmarketing besetzt ist.
Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.