Städtebauförderung

Im Rahmen der Städtebauförderung hat die Stadt Lügde ein klar definiertes Stadtumbaugebiet ausgewiesen. Ziel ist es, die Lebensqualität vor Ort nachhaltig zu stärken und den historischen Stadtkern zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf zwei zentralen Maßnahmen: Zum einen wird die Sporthalle am Ramberg umfassend energetisch und barrierefrei saniert. Die Bauarbeiten beginnen im Januar 2026, die Fertigstellung ist noch im selben Jahr geplant. Zum anderen wird die Wallanlage rund um den historischen Stadtkern aufgewertet, um die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Wirkung zu verbessern.

Ein wichtiges Anliegen ist zudem die aktive Einbindung der Bewohnerschaft. Dafür stehen drei Förderinstrumente zur Verfügung:

  • Verfügungsfonds Aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft
  • Verfügungsfonds Stärkung Zentrum
  • Fassaden- und Hofflächenprogramm

Mit diesen Bausteinen möchten wir gemeinsam die Zukunft unserer Stadt gestalten und positive Impulse für Wohnen, Arbeiten und Freizeit setzen.

Fassaden- und Hofflächenprogramm

Fördergegenstände

  • Verbesserung von Gebäudefassaden, einschließlich des Austausches von Schaufensteranlagen, sonstigen Fenstern und Türen sowie notwendiger vorbereitender Maßnahmen und zwingend erforderlicher fachlicher Planung, Beratung und Betreuung
  • Begrünungsmaßnahmen an Gebäudefassaden
  • Erneuerung von sichtbaren Dachflächen inkl. stadtökologisch sinnvoller Begrünung - auch zur Rückhaltung von Regenwasser
  • Errichtung und Unterhaltung der ortstypischen Bruchsteinmauern
  • Schaffung von privaten Grün- und Gartenflächen durch Entsiegelung befestigter Flächen auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z.B. Garagen, Schuppen und Mauern

Förderausschluss

  • Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen oder abgeschlossen sind (außer Planungsbeauftragungen)
  • parallele Förderung durch andere Programme
  • doppelte Förderung für bereits mit Städtebaufördermitteln instandgesetzte Objekte
  • Verstöße gegen Planungs-, Bauordnungs- oder Denkmalschutzauflagen
  • einfache Reparaturen, Markisen, Carports ohne Nutzwertverbesserung, Wintergärten, Geräte oder aufwendige Dekorationen
  • Neubaumaßnahmen wie Erstherstellung oder Umgestaltung von unversiegelten Flächen
  • eigentümerverursachte Instandsetzungen
  • Eigenleistungen, außer nachgewiesene Sachkosten

Art, Form und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung gewährt.

Der öffentliche Zuschuss beträgt jeweils 50 % der förderfähigen Kosten für die in Ziffer 3 genannten Maßnahmen und ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden;
  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern;
  • 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Bruchsteinmauern;
  • 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen;

Eine Förderung über den Höchstbetrag hinaus ist bei besonderem städtischem Interesse möglich, jedoch max. 30.000 € Gesamtförderung pro Grundstück, mit anteiliger Kürzung der Einzelförderungen.

Richtlinien/Vergabe

Die Stadt Lügde entscheidet über die gestellten Anträge.

Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft

Fördergegenstände

  • Stadtfeste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, Image-kampagnen, Kunstausstellungen oder sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivierung des Stadtumbaugebietes beitragen

Art, Form und Höhe der Förderung

  • Förderrechtliche Budgetbegrenzung: max. 10,00 € pro Einwohner jährlich
  • Mindestförderung: 250 €; Maximalförderung: 3.000 € pro Maßnahme, Ausnahmen möglich

Förderausschluss

  • vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden können (Vermeidung von Doppelförderungen)
  • Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen
  • Maßnahmen, die zu den rechtmäßigen Pflichtaufgaben der Stadt Lügde gehören
  • Personalkosten des Antragstellers

Richtlinien / Vergabegremium

Über die eingehenden Anträge entscheidet ein Vergabegremium, das gemeinschaftlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Stadtmarketing besetzt ist.

Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie das erforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verfügungsfonds zur Stärkung des Zentrums

Fördergegenstände

Investitionsvorbereitende und nicht-investive Maßnahmen:

  • Analysen, Konzepte, Befragungen, Wettbewerbe, Gestaltungsleitfäden zur Kernstadtbelebung

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum:

  • Punktuelle Platz- und Straßenumgestaltung, Beleuchtungselemente, Beschilderung, Begrünung, Stadtmobiliar, Kunstobjekte und ähnliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Kernstadt

Art, Form und Höhe der Förderung

  • Finanzierung je zur Hälfte durch Städtebaufördermittel und private/zusätzliche städtische Mittel
  • Mindestzuschuss 250 €; maximal 10.000 € pro Maßnahme, Ausnahmen sind möglich

Förderausschluss

  • vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden können (Vermeidung von Doppelförderungen)
  • Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen
  • Personalkosten des Antragstellers

Richtlinien/Vergabegremium

Über die eingehenden Anträge entscheidet ein Vergabegremium, das gemeinschaftlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Stadtmarketing besetzt ist.

Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien sowie daserforderliche Antragsformular. Alternativ können Sie hier auch direkt Ihren Antrag digital stellen. Bei weiteren Fragen zum Verfahren oder zur Antragstellung steht Ihnen die Stadtverwaltung jederzeit gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.