Führerschein-Umtausch: FAQ

Tausch auf neuen Führerschein: wie geht das?

Warum werden die Führerscheine getauscht?

Seit einigen Jahren werden die alten Papierführerscheine und Plastikkartenführerscheine nach und nach aus dem Verkehr gezogen und gegen fälschungssichere und EU-weit einheitliche Dokumente im Scheckkartenformat ausgetauscht.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Papierführerschein

Bei dem Umtausch des Papierführerscheins ist die das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers entscheidet. 

GeburtsjahrUmtausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971-1998 19.01.2025

Plastikkartenführerschein

Bei dem Umtausch des Plastikkartenführerscheins ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis entscheidet. 

AusstellungsjahrUmtausch bis
01.01.1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Bis wann muss der Führerschein getauscht werden?

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe rät, nicht bis zum Ende der Frist, beziehungsweise bis zum Stichtag damit zu warten. Denn: Wer nach dem jeweiligen Stichtag weiterhin mit seiner alten Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarngeld.

Wo kann der Führerschein getauscht werden?

Der Führerschein-Umtausch kann nach Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle des Kreises Lippe in Detmold erfolgen. Alternativ ist der Umtausch auch ohne Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Lügde möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Bürgerinnen und Bürger benötigen dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein im Original und ein biometrisches Lichtbild. Die neue, EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat ist 15 Jahre lang gültig, der Umtausch kostet 32,80 Euro.

! Hinweis: Die Lichtbilder für den Führerschein können bislang leider noch nicht durch das Fotogerät im Bürgerbüro aufgenommen werden. 

Weitere Informationen

Für den Umtausch des Führerscheines ist es notwendig den alten Führerschein zu entwerten. Es wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, die bis zum Eintreffen des neuen Kartenführerscheins als Fahrerlaubnis gilt. Diese Ersatzbescheinigung ist im Ausland nicht gültig!

Der neue Führerschein wird per Post zugesandt. Der alten, entwertete Führerschein darf als Andenken behalten werden.



15.01.2026