Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ihre Möglichkeiten zu deren Schutz verantwortungsvoll wahrnehmen. 

Jugendämter können nicht alles sehen, deshalb sind wir auf das wachsame Auge unserer Partner im Sozialen Frühwarnsystem angewiesen. Und dazu gehört auch das wachsame Auge von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung "Zivilcourage" zeigen.

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.

Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung

Schlechte Ernährung, unangemessene Kleidung, unregelmäßiger Schulbesuch, schlechte hygienische Wohnverhältnisse, Aufsichtspflichtsverletzungen, Gewalt in der Erziehung, mangelnde Wertschätzung der Kinder, überforderte, vielleicht auch psychisch kranke Eltern, Suchtprobleme in der Familie, das allen können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein.

Der Kindesschutz ist in Deutschland zuerst an das Recht der Eltern geknüpft, aber nicht immer sind Eltern ausreichend in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen. Wenn daraus eine Gefahr für Kinder wird, dann ist das Jugendamt mit seinem staatlichen Schutzauftrag verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden:

  • mit Beratung
  • mit Hilfen
  • mit Unterstützung
  • mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen (Inobhutnahme) außerhalb der Familie

Vertraulichkeit und Anonymität

Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Sie können auch anonym erfolgen. Die von den Meldungen betroffenen Familien haben also nicht das Recht zu erfahren, wer gemeldet hat. So ist auch die Rechtsprechung der Gerichte. Umgekehrt ist es so, dass auch die Melder oder Melderinnen keinen Anspruch auf Rückmeldung haben.

Erreichbarkeit

Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, wie:

  • telefonisch
  • schriftlich
  • persönlich