Für die Familienforschung sind Auskünfte des Standesamtes oftmals eine wesentliche Quelle, die
insbesondere aktuellere Jahrzehnte betreffen. 

Auskünfte und Urkunden sind bei dem Standesamt verfügbar, in dessen Zuständigkeitsbereich das entsprechende Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) eingetreten ist. 

Hinweis: 

Soweit die Aufbewahrungsfristen nach § 5 Abs. 5 PStG abgelaufen sind

  • für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
  • für Geburtenregister 110 Jahre;
  • für Sterberegister 30 Jahre;

sind Auskünfte nur noch bei den entsprechenden Archiven
verfügbar. Für das Standesamt Lügde ist das Kreisarchiv Lippe verantwortlich.