Geburt im Ausland:
- Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt
- Geburtsurkunde des Kindes sowie eine beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- ggf. Eheurkunde der Kindeseltern
- ggf. Nachweise über eine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung und Sorgeerklärung
- Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern
Eheschließung im Ausland:
- Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland) oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
- Personalausweise oder Reisepässe
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
- Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
Sterbefall im Ausland:
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde
Wenn die/der Verstorbene verheiratet, geschieden oder verwitwet war, dann wird zusätzlich noch
- die Heiratsurkunde und
- eventuell das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).