Geburt im Ausland:

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt
  • Geburtsurkunde des Kindes sowie eine beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Eheurkunde der Kindeseltern
  • ggf. Nachweise über eine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung und Sorgeerklärung
  • Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern


Eheschließung im Ausland:

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland) oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
  • Personalausweise oder Reisepässe 

Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde
  • Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung


Sterbefall im Ausland:

  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde

Wenn die/der Verstorbene verheiratet, geschieden oder verwitwet war, dann wird zusätzlich noch

  • die Heiratsurkunde und
  • eventuell das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt

Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).