• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
  • aktuelle, beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
  • Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
  • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde mit Angabe des Familienstands und der Staatsangehörigkeit
  • für ausländische Staatsangehörige: Nachweis über den Familienstand

Wichtig: Ausländische Urkunden sind gegebenenfalls von der Deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat zu legalisieren bzw. mit einer Apostille zu versehen.