- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
- aktuelle, beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
- Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
- Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde mit Angabe des Familienstands und der Staatsangehörigkeit
- für ausländische Staatsangehörige: Nachweis über den Familienstand
Wichtig: Ausländische Urkunden sind gegebenenfalls von der Deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat zu legalisieren bzw. mit einer Apostille zu versehen.