- Mindestens einer der Verlobten muss in Lügde mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder
- der letzte Wohnsitz in Deutschland war in Lügde
- Bestand niemals ein Wohnsitz in Lügde oder einer anderen Stadt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Eine/r der Eheschließenden muss
- deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder
- heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder
- Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter oder
- ausländischer Flüchtling oder
- Staatenlose bzw. Staatenloser sein.