• Mindestens einer der Verlobten muss in Lügde mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder
  • der letzte Wohnsitz in Deutschland war in Lügde
  • Bestand niemals ein Wohnsitz in Lügde oder einer anderen Stadt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
  • Eine/r der Eheschließenden muss
    • deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder
    • heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder
    • Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter oder
    • ausländischer Flüchtling oder
    • Staatenlose bzw. Staatenloser sein.