Eheschließung im Ausland

Ein Ja-Wort kennt keine Grenzen – viele Paare entscheiden sich dafür, ihren besonderen Tag fernab der Heimat zu feiern. Ob am Strand mit Blick aufs Meer, unter Palmen oder hoch hinaus in den Bergen: Eine Eheschließung im Ausland macht den großen Moment zu einem unvergesslichen Erlebnis. Einige Staaten verlangen für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis

Es wird empfohlen sich rechtzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu erkundigen. Auskünfte erteilen vor allem die deutschen Konsulate im jeweiligen Land und die Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland anerkannt, wenn die Ehevoraussetzungen vorgelegen haben und die Ehe in der Form geschlossen wurde, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. 

In diesem Fall kann die Ehe auf Antrag der Eheschließenden in ein deutsches Eheregister eingetragen werden (Nachbeurkundung). Es besteht keine Pflicht zur Nachbeurkundung, birgt jedoch einige Vorteile, denn durch eine Nachbeurkundung können deutsche Urkunden über die Eheschließung ausgestellt werden.