Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gemäß § 16 Bundeswahlordnung (BWO)
Um in Lügde wählen zu können, müssen Sie in einem Lügder Wählerverzeichnis eingetragen sein! Sie sind nur im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnung im Lügder Melderegister gespeichert waren!
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 13.01.2025:
Sie sind neu nach Lügde gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Lügde wählen!
Sie ziehen aus einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Hauptwohnsitz zu:
- Sie können bis 02.02.2025 einen Antrag stellen (Kontaktdaten rechts), um in Lügde zu wählen oder
- Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Wohnsitzgemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).
Sie ziehen aus dem Ausland zu:
- Sie können bis 02.02.2025 einen Antrag stellen (Kontaktdaten rechts), um in Lügde zu wählen.
Sie sind innerhalb von Lügde umgezogen?
Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Nach einem Umzug innerhalb der Gemeinde müssen Sie weiterhin in Ihrem Wahllokal wählen; um diesen Weg zu vermeiden, können Sie jedoch die Briefwahl in Anspruch nehmen.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis zum 07.02.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können.
Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!