Informationen zur Grundsteuerreform

Die Stadt Lügde setzt erstmalig im Jahr 2025 für die Grundstückseigentümer die Grundsteuer nach neuer Rechtslage fest. In den nächsten Tagen werden Ihnen die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Ab dem 01.01.2025 greifen dann die Neuregelungen aus der Grundsteuerreform von Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Bewertungsmodell im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen hat. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber verpflichtet eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

In der Folge mussten bundesweit sämtliche Grundstücke - mit den aufstehenden Gebäuden - neu bewertet und einer aktualisierten Steuererhebung zugeführt werden. Der Stichtag für die Neubewertung war der 01.01.2022.Die Grundstückseigentümer in NRW mussten ab dem 01.07.2022 gegenüber der Finanzverwaltung eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (früher: Einheitswert) abgeben.

Die Grundlagen für die nun neu festgesetzte Grundsteuer ab 2025 ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt Detmold erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 01.07.2022) zugegangen.

Weitere Hintergründe zur Grundsteuerreform:

Bei dem Zahlenwerk ist ein eindeutiger Trend zu erkennen, die Messbeträge innerhalb der Stadt Lügde sinken insgesamt deutlich.

Aus dem gesamten Verfahren ist aus kommunaler Sicht ein deutlicher Handlungsbedarf erkennbar. Ziel dabei soll es sein, auf Gemeindeebene eine Aufkommensneutralität gegenüber dem Jahr 2024 herzustellen. Anders ausgedrückt, es ist wichtig, auch nach der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025, auf Ebene der Stadt Lügde, insgesamt über Erträge in gleicher Höhe zu verfügen.

Bei deutlich sinkenden Grundsteuermessbeträgen sind folgerichtig die Hebesätze nach oben anzupassen, um die gewollte Aufkommensneutralität herzustellen. 

Das Land NRW hat für alle Kommunen die aufkommensneutralen Hebesätze ermittelt.

Der Rat der Stadt Lügde hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 die vom Land NRW festgestellten aufkommensneutralen Hebesätze übernommen und mit Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A = 232 v. H. (bisher 292 v. H.) und Grundsteuer B = 893 v. H. (bisher 557 v. H.).

Die endgültige Grundsteuer ergibt sich letztendlich aus der Multiplikation des individuellen Grundsteuermessbetrag und dem einheitlichen Hebesatz der Stadt Lügde.

Je nach Entwicklung der individuellen Messbeträge kommt für die Eigentümer eine niedrigere oder höhere Grundsteuer heraus, d.h., es wird aus der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Grundsteuerreform Gewinner und Verlierer geben. Aufgrund der gänzlich neuen Berechnungsformel kommt es bei nahezu allen Eigentümern zu einem veränderten Grundsteuermessbetrag. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass für die Eigentümer die Steuerlast unverändert bleibt.  Auf die Festsetzung der Messbeträge durch das Finanzamt hat die Kommune keinen Einfluss. Die Höhe der neuen Hebesätze orientiert sich vielmehr daran, dass die Kommune eine aufkommensneutrale Grundsteuer auf Gemeindeebene erzielen kann.

Was ist nun zu tun?

Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Bescheid über Grundbesitzabgaben. Die Zahlung der ausgewiesenen Grundbesitzabgaben ist an die Stadt Lügde zu entrichten. Sofern Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt haben, bleibt dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid unberührt. Die Grundsteuer ist weiterhin an die Stadt Lügde zu zahlen.

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  1. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über Grundbesitzabgaben oder zur Zahlung wenden Sie sich bitte mithilfe der auf dem Bescheid angegebenen Kontaktdaten an die Stadt Lügde.
  2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00-13:00 Uhr an die Grundsteuerhotline des Finanzamts Detmold (05231/972-1959).

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt finden Sie auch auf der Homepage der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de
Weitere Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Stadt Lügde: https://luegde.de/Grundsteuer. Eine aktuelle FAQ-Liste des Städte- und Gemeindebundes NRW (Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025) wird Ihnen dort ebenfalls als Download zur Verfügung gestellt.