Förderung von Maßnahmen im Naturpark Teutoburger Wald/ Eggegebirge

Für das Jahr 2025 bietet sich wieder die Gelegenheit, mit Unterstützung des Naturparks, Maßnahmen aus den Bereichen der Landschaftspflege, Besucherlenkung und nachhaltigem Tourismus umzusetzen.

Im Einzelnen handelte es sich hierbei um Maßnahmen wie die Überarbeitung von Wanderinformationstafeln, den Neubau und Instandsetzung von Schutzhütten und Ruhebänken entlang von offiziellen Wanderwegen. Auch Broschüren und Flyer zu den jeweiligen Wandergebieten und Wanderwegen, zu Natur und Landschaft sowie die Anlage von Lehrpfaden und GPS-Pfaden sind förderfähig.

Die Vergabe dieser Mittel geschieht nach der FöNa 01 Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fördersatz beträgt zwischen 50% für Neues und maximal 80% für Instandhaltungs- bzw. Überarbeitungsmaßnahmen. Fördermittel für die Markierung von Wanderwegen können nur noch von markierungsbefugten Wandervereinen beantragt werden.

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