Haben Sie schon mal daran gedacht, Ihr Haus wieder „stadtfein“ zu machen?

Sie können für Ihre Aufwendungen zum Erhalt Ihres denkmalwerten Hauses Fördermittel erhalten. Auch für Maßnahmen an Gebäuden, die selbst kein eingetragenes Denkmal sind, aber in einem Denkmalbereich stehen, könnte eine Förderung in Frage kommen. Die Voraussetzungen für eine Förderung und deren Höhe richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm. Hier können Sie einen Antrag auf Denkmalförderung stellen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und ob für Ihr Vorhaben eine Fördermöglichkeit besteht, finden Sie hier.