Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
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Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle: Carolin Nasse und Larissa Gräbner
Am Markt 1
32676 Lügde
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