Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.

Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach den folgenden Faktoren:

  • Person = Haushaltsmitglieder, die in der Wohnung leben
  • Unterkunftskosten = die zu zahlende Miete bzw. Belastung für den zu Wohnzwecken genutzten Wohnraum
  • Einkommen = alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Hinweis:

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

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Mietzuschuss

Lastenzuschuss


Wohngeldrechner

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.