Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die  Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Sie führt weiterhin die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Leistungen sowie sonstigen stationären und ambulanten Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII aus. Hierzu gehören u.a. die Berechnung und die Geltendmachung von Kostenbeiträgen gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen.