Spielgerätesteuer:

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit:
    • Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der einzelnen Einspielergebnisse und des Gesamtspielergebnisses sowie entsprechende prüffähige Unterlagen (Zählwerk-Ausdrucke)
    • Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck unterschrieben einzureichen.
  • Apparate ohne Gewinnbeteiligung:
    • Zur Festsetzung der Steuer ist die Anzahl der Geräte formlos schriftlich anzugeben. 
    • Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich.