Spielgerätesteuer:
- Apparate mit Gewinnmöglichkeit:
- Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der einzelnen Einspielergebnisse und des Gesamtspielergebnisses sowie entsprechende prüffähige Unterlagen (Zählwerk-Ausdrucke)
- Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck unterschrieben einzureichen.
- Apparate ohne Gewinnbeteiligung:
- Zur Festsetzung der Steuer ist die Anzahl der Geräte formlos schriftlich anzugeben.
- Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich.