Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__42.html (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG)
Widerspruch gegen Weitergabe im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit)
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)
Widerspruch gegen die Auskunft an Adressbuchverlage
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)
Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres)
- https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__36.html (§ 36 Abs. 2 BMG)