Das Standesamt Lügde stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden/ beglaubigte Ablichtungen aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Lügde ereignet hat:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden (alter Begriff Heiratsurkunden)
- Sterbeurkunden
- beglaubigter Auszug aus den Personenstandsregistern
- mehrsprachige bzw. internationale Urkunden
Archivgutfristen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Hinweis:
Ablichtungen bzw. beglaubigte Ablichtungen aus älteren Registern (Archivgut) können über das Kreisarchiv angefordert werden.
Die Personenstandsregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten- Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt.
Achtung!
- Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Lügde.
zusätzlich verwaltete Standesämter, neben Standesamt Lügde:
- Standesamt Falkenhagen, jetzt Lügde
- Standesamt Elbrinxen, jetzt Lügde