Für die erste Ausfertigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
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Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle: Frau Carolin Nasse
Am Markt 1
32676 Lügde
Für die erste Ausfertigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.