Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt Lügde Trinkwassergebühren.
Die Trinkwassergebühr setzt sich zusammen aus der verbrauchsunabhängigen Gebühr (Grundgebühr) für die Bereitstellung der Trinkwasseranlage, die sich nach der Nenngröße des jeweiligen Trinkwasserzählers berechnet und der verbrauchabhängigen Arbeitsgebühr (Verbrauchsgebühr), die sich nach der Menge des bezogenen Trinkwassers berechnet. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m3).
Eine Übersicht der Trinkwassergebühren finden Sie hier: