Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- der Reisepass ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Bei der Antragstellung erhalten Sie einen personalisierten QR-Code mit dem Sie den Status Ihres Passes überprüfen können.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Reisepass persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die „Vollmacht zum Abholen des Reisepasses“. Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung vorzulegen.
Der Reisepass kann Ihnen auch direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden. Dort muss der Pass von Ihnen persönlich entgegen genommen werden und Sie müssen sich mit einen zweiten gültigen Ausweisdokument ausweisen (der alter Reisepass wird direkt bei Antragstellung entwertet). Für diese Service stellt die Bundesdruckerei 15,00 € in Rechnung.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Dokumentes stellt.