Antragstellung bei geplanter Eheschließung:

Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. 

Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht. 

Bei der Antragstellung, die frühestens 4 Wochen vor der Eheschließung erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Das Ausweisdokument kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe im Bürgerbüro (nach Vorlage der Heiratsurkunde).