Weiterführende Informationen
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre,
Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt. Außerdem erhalten Sie einen personalisierten QR-Code mit dem Sie den Status Ihres Ausweises überprüfen können.
Weitere Informationen zur Online Funktion und zum Pin-Brief finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html
Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die „Vollmacht zum Abholen des Personalausweises“. Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung vorzulegen.
Der Personalausweis kann Ihnen auch direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden. Dort muss der Pass von Ihnen persönlich entgegen genommen werden und Sie müssen sich mit einen zweiten gültigen Ausweisdokument ausweisen (der alter Personalausweis wird direkt bei Antragstellung entwertet). Für diese Service stellt die Bundesdruckerei 15,00 € in Rechnung.
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Dokumentes stellt.