Für die Beantragung benötigen Sie:
- das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls eine standesamtliche Urkunde)
- Standesamtliche Urkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) wenn der letzte Personalausweis nicht von der Stadt Lügde ausgestellt wurde
- bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (als standardisierter QR-Code eines Fotostudios oder digital durch das Fotogerät im Bürgerbüro)
Im Bürgerbüro der Stadt Lügde steht ab sofort ein Fotogerät zur Verfügung, das die Erstellung von biometrischen Lichtbildern direkt vor Ort ermöglicht. Das Gerät ist ausschließlich für die Anfertigung von Lichtbildern im Zusammenhang mit Personalausweisen und Reisepässen vorgesehen.
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
- vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt.
- wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss