Für die Beantragung eines Personalausweises müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr anwesend sein, da ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke erforderlich sind. Für Kinder unter 6 Jahren kann die Beantragung durch die Eltern erfolgen.
Die Personalausweispflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
Für Kinder und Jugendliche die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Personalausweis oder ein Reisepass für einen Auslandsaufenthalt beantragt werden. Kinderreisepässe gibt es nicht mehr! (FAQ Ausweisdokumente)
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist drei Monate gültig.