Nutzungsänderungen sind Änderungen in der Nutzung von bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen. Nutzungsänderungen werden in der Regel nach dem Einfachen Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.

Der Antrag im Einfachen Baugenehmigungsverfahren ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens 3-fach bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Bauausführung/ Nutzungsänderung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben/ Nutzungsänderung begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.