Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden. Darunter fallen z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Umzug, Babyerstausstattung oder Kautionsdarlehen.
Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden. Darunter fallen z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Umzug, Babyerstausstattung oder Kautionsdarlehen.