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Aufgabe:
Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau König
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 332
Fax
 : 
05281 98998 35
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
010
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Frau Piel
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro, Wohngeld
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 333
Fax
 : 
05281 98998 36
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
010
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Sie haben eine neue Wohnung in Lügde bezogen, sind innerhalb Lügdes umgezogen oder verziehen (auch ins Ausland)?

Dann ist eine An-, Ab-, oder Ummeldung erforderlich. Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer An-/ Ummeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

Anmeldung

Sie ziehen aus einer anderen Gemeinde nach Lügde.

Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

Ummeldung

Sie beziehen innerhalb von Lügde eine neue Wohnung.

Abmeldung

Sie ziehen ins Ausland. Wenn Sie aus Lügde wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, ist keine Abmeldung erforderlich. Mit Ihrer Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde werden Ihre Daten automatisiert übermittelt.

Neu - Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sie können die Anmeldung bzw. Ummeldung auch vollständig elektronisch vornehmen. Alles was Sie brauchen ist der digitale Zugriff auf Ihren Personalausweis (also NFC-fähiges Handy, Personalausweis und PIN) und dann können Sie alle erforderlichen Schritte online durchführen. 

Hinweis: Die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis müssen Sie dennoch im Bürgerbüro der Stadt Lügde vornehmen lassen.

Nebenwohnsitz

Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.

Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Diese teilt der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes die Aufgabe mit, so dass dass das Register dann auch entsprechend berichtigt werden kann.

Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.




[+ Rechtsgrundlagen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Fristen

[+ Weiterführende Informationen
Verfügbare Formulare
Wohnungsgeberbestätigung
[PDF-Dokument : 54 kB]