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Aufgabe:
Wohngeld beantragen
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Piel
Bürgerbüro
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung - Bürgerbüro
Bürgerbüro, Wohngeld
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 333
Fax
 : 
05281 98998 36
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
010
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Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.

Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach den folgenden Faktoren:

  • Person = Haushaltsmitglieder, die in der Wohnung leben
  • Unterkunftskosten = die zu zahlende Miete bzw. Belastung für den zu Wohnzwecken genutzten Wohnraum
  • Einkommen = alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Hinweis:

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Online-Service

Mietzuschuss

Lastenzuschuss


Wohngeldrechner

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.




[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Weiterführende Informationen
Verfügbare Formulare
Datenschutzhinweise Wohngeld-Online
[PDF-Dokument : 122 kB]