Ein Ziel der Gemeinschaftspolitik der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau. Dazu gehört auch der Lärmschutz. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet.
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Wesentliche Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie ist die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm und Erstellung von strategischen Lärmkarten und darauf aufbauend, Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind.